Hallo Freunde,
hier ist die Ausschreibung des GCD zur Guppy EM und DM Trioausstellung am 30.06.-01.07.2012 in Einbeck.
Im Anhang befindet sich diese Ausschreibung nochmal im Original zum Herunterladen.
Ausschreibung zur internationalen Guppy-Ausstellung
des GUPPY-CLUB DEUTSCHLAND
- 3. Durchgang Europameisterschaftsdurchgang
- 2. Durchgang (Trio) zur Deutschen Meisterschaft 2012 für Züchter
von DGF, GGD, DGLZ, GCD, DGD, GPH, GKR, CAGD, IGMX und IGPD
Termin: 30. Juni und 1.Juli 2012
Ort: "Rheinischer Hof", Saaleingang
Köppenweg 1;
37574 E i n b e c k
Eröffnung: Samstag, 30. Juni 2012 09:30 Uhr
Öffnungszeiten: Samstag, 30. Juni 2012 09:00 – 18:00 Uhr
Sonntag , 01. Juli 2012 09:00 – 12:00 Uhr
Ausstellungsfische können während der gesamten Ausstellungszeit zu Festpreisen gekauft werden.
Ausgabe der bestellten und bezahlten Ausstellungsfische:
Sonntag , 01. Juli 2012 ab 12:00 Uhr
Anmeldung der
Fische bis: 01. Juni 2012 bei Rainer Hartwich, Kranichweg 28
D-46539 Dinslaken
Tel. (++49) 02064 90472
E-Mail: rainer.hartwich@googlemail.com
Fischeinlieferung: Donnerstag 28.06.2012 9.00 - 20.00 Uhr. "G C D - Rheinischer Hof", Saaleingang Köppenweg 1,
37574 Einbeck
Richtlinien:
(1) Die Ausstellung wird nach den Grundsätzen des IKGH (IHS 2009) für die Durchführung der Europameisterschaft der Guppy-Züchter durchgeführt und die Deutsche Meisterschaft nach IHS 2009 und Vereinbarung (Fassung 2012).
(2) Ausstellungsanlage: 10l-Glas-Becken
Leuchtstofflampen - Osram Lumilux Daylight
Wasserwerte: DGH 12,8° KH 7.8° ph 7,57
(3) Ausgestellt werden nur Sätze von 3 Männchen, die in Form und Farbe übereinstimmen und einem der
12 Standards zuzuordnen sind.
(4) Preise und Pokale
Pokale oder andere Auszeichnung für die Ausstellungssieger in den Gruppen Großflosser, Schwertflosser, Kurzflosser sowie Standardsieger wenn mindestens 75 Punkte erreicht werden.
Es wird pro Satz nur ein Pokal/Auszeichnung vergeben.
(5) Nenngeld pro Satz Euro 10,00. Für ausländische Aussteller entfällt das Nenngeld. Wenn Aussteller bei der Einlieferung der Fische nicht eindeutig erklären, dass sie ihre Fische bei Ausstellungsende wieder abholen, gehen diese unwiderruflich in den Besitz der Ausstellungsleitung über, dafür entfällt das Nenngeld. Nicht gemeldete Fische werden nur ausgestellt, wenn ausreichend freie Becken vorhanden sind.
(6) Entscheidungen der Jury und der Ausstellungsleitung sind nicht anfechtbar. Mit der Einlieferung der Fische erklärt sich jeder Teilnehmer mit den Richtlinien dieser Ausstellung uneingeschränkt einverstanden
(7) Übersteigt die Zahl der Meldungen die Kapazität der Ausstellungsanlage wird kurz vor dem
Ausstellungstermin Kontakt mit den Vereinen aufgenommen.
Einbeck, den 10. März 2012
Horst Bertram Rainer Hartwich
Ausstellungsleiter Vorstandsteam
Gruß Peter Raschke